Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist im kirchlichen Bereich das Gremium, das in der Industrie Betriebsrat und in der staatlichen Verwaltung Personalrat heißt; die Aufgaben sind auch mit denen von Betriebs- und Personalrat vergleichbar.
Die MAV ist ansprechbar für alle egal ob geringfügig oder vollzeitbeschäftigt.
Wir setzen uns ein:
• Bei Fragen zu Dienstanweisungen
• Bei Fragen zur Gleichstellung
• Bei Problemen am Arbeitsplatz
• uvm.
Was machen wir als MAV?
• Wir streben eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber an.
• Wir achten darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich und gerecht behandelt werden.
• Wir treten für eine gute Zusammenarbeit ein und stärken das Verständnis für den kirchlichen Auftrag der Einrichtung.
• Wir nehmen Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen und wirken durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf Erledigung hin.
• Wir fördern die berufliche Eingliederung und Entwicklung Schutzbedürftiger, so z. B. der schwerbehinderten oder ausländischen Kolleginnen und Kollegen.
• Wir setzen uns für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein.
• Wir regen Maßnahmen an, die der Einrichtung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen.
Welche Rechte hat die MAV?
Die Mitarbeitervertretung sieht unterschiedliche Beteiligungsrechte vor:
Zustimmung / Anhörung / Mitberatung / Informationsrecht
Nur mit Zustimmung der MAV sind betriebliche Regelungen zulässig wie z. B.:
• Einstellungen
• die längerfristige Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
• die Planung und Durchführung von Veranstaltungen
• die Festlegung von Richtlinien zum Urlaubsplan und zur Urlaubsregelung
• die Einführung von Beurteilungsrichtlinien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
• die Einführung von Anwendungen technischer Einrichtungen zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Nur mit Zustimmung der MAV können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z. B.:
• eingruppiert
• höhergruppiert
• rückgruppiert
• über die Altersgrenze hinaus weiterbeschäftigt
• versetzt
werden.
Anzuhören ist eine MAV z. B. bei:
• Maßnahmen innerbetrieblicher Information und Zusammenarbeit
• Verlegung oder Zusammenlegen von Einrichtungen
• Veränderungen von Arbeitsabläufen.
Doch das ist längst nicht alles!
Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen Evangelisch- Lutherische Kirche in Bayern berät und unterstützt die MAV bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.gamav-bayern.de/
Der Gesamtausschuss setzt sich aus Vertretern aus allen 6 Kirchenkreisen zusammen.
Ihre MAV im Dekanat Thurnau:
1. Vorsitzender
Tim Herzog
Dekanatsjugendreferent
Dekanat Thurnau: 09228 971191
mav.dekanat.thurnau@elkb.de
2. Vorsitzende
Gudrun Erlmann
Sekretärin, Organistin und Chorleiterin
Dekanat Thurnau: 09228 97770
gudrun.erlmann@elkb.de
Schriftführerin
Johanna Traub
Erzieherin
Kindergarten KiTa Arche Noah: 09228 5979
johanna.traub@elkb.de
Beisitzerin
Andrea Michael
Kinderpflegerin
Krippe KiTa Arche Noah: 09228 9979191
andrea.michael@elkb.de
Sitzungstermine
Die nächsten MAV-Sitzungen sind für folgende Termine geplant. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
03.06.2024, 15.07.2024, 16.09.2024, 21.10.2024, 18.11.2024, 16.12.2024
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Übersicht mit Beschreibung der Informationen auf der Gehaltsmitteilung